Wenn du im Ausland medizinische Hilfe benötigst, ist die Auslandskrankenversicherung die passende Lösung zur Übernahme der Kosten. Zudem deckt sie die Ausgaben für einen möglichen Rücktransport ab, den du ansonsten selbst tragen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte von mehr als einem Jahr gilt, ist die Reisekrankenversicherung für kürzere Reisen unter einem Jahr zuständig.
Diese Versicherung deckt die Stornokosten des Reiseanbieters, die dir ansonsten bei einer Umbuchung oder aus unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit entstehen würden, wenn du deine Reise absagen musst.
Diese Versicherung funktioniert ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung, jedoch werden die Stornogebühren des Veranstalters nur bei zwingenden Gründen übernommen. Ein beliebiger Abbruch wird hierbei nicht berücksichtigt.
Solltest du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum schädigen, unterstützt dich diese Versicherung dabei, die entstandenen Kosten ohne eigene Auslagen zu begleichen.
Falls du im Urlaub eine schwere Verletzung erleidest, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, übernimmt die Reiseunfallversicherung sämtliche anfallenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks erstattet diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt die Prozesskosten sowie Gebühren, die unter anderem aus Strafrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz resultieren.
Im Falle eines Unfalls stehen dir Assistance-Leistungen zur Verfügung, die dir vor Ort unterstützen. Die Assistance-Versicherung kümmert sich um die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise sowie um Krankenhausbesuche und weitere Anliegen.

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